Kabotage bezeichnet das Erbringen von Transportleistungen durch ein ausländisches Unternehmen. Für diese Kabotagebeförderungen verbleibt es bei der Regel, dass im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung im Zielmitgliedstaat maximal drei weitere Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen stattfinden dürfen.